Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen

1. Geltungsbereich
Sämtliche von der Firma TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.

2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen in Prospekten, Preislisten und Homepage etc. sowie alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen eine Bestellung schriftlich oder mündlich annimmt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Kaufverträge (Fahrzeug, Bestellungen von Zubehör, u.s.w Artikel) sind verbindlich und ohne Rücktrittsrechte für den Kunden “also bindend”.

3. Technische Daten und Informationen auf Homepage und Prospekten
Alle Technischen Daten und Informationen der Firma TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie Homepage etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen, Irrtümer, Schreibfehler, Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen vorgenommenen Änderungen oder Zubehör nach Gesetzlichem eintragungspflichtig, Leistungs-Steigerungen bis zu 20% oder zu 40% Mehrleistung, können in der Schweiz zulassungsfähig gemacht werden müssen jedoch vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Also Chip-Tuning nur mit Anmeldung ans DTC oder einem entsprechenden Center möglich oder mit unserem DTC Gutachten “falls schon vorhanden”.

5. Preise
Preise gelten ab TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen (wo angegeben exkl. Mwst ansonsten inkl. Mwst) zuzüglich allfällige Montage-,Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Massgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen behält sich Preisänderungen vor. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.

6. Bezahlung, Retentionsrecht, Eigentumsvorbehalt
Die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Firma TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Uebernahme des Fahrzeugs der Teile/Ersatz- oder Zubehörteile in der Regel bar zu bezahlen (Fälligkeitstag). Als Entgegenkommen stellen wir nach einer Bonitätsprüfung Rechnungen aus die in einer Frist von 20 Tagen ab RG,Datum ohne Abzug zu begleichen sind, wird dies nicht eingehalten so wird eine Mahngebühr von 30.00Sfr (pro Mahnstufe) fällig sowie jeglicher Art von Vergünstigungen und Rabatte hinfällige! Warenversand erfolgt mit der Post/Kurier nach erfolgter Vorkasse. TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand auch wenn schon verbauen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen. Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 5% p.a. verrechnet. (oder siehe oben 30.00Sfr pro Mahnstufe)

Rechtliches zu Punkt 6

 

Falsch: Bei Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.. Das Gesetz kennt keine Zahlungsfristen. Grundsätzlich gilt: Ware oder Dienstleistung gegen Geld. Räumt ein Anbieter eine Zahlungsfrist ein, ist das ein Entgegenkommen. Bei Rechnungen verbreitet sind Fristen von 10 oder 30 Tagen. Möglich sind auch kürzere oder längere Fristen.

Falsch: Der Verkäufer muss mich dreimal mahnen, bis er die Betreibung einleiten darf. Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Das bedeutet: Ein Anbieter darf seinen Kunden schon einen Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnen. Er muss dies aber nicht tun. Er kann den Kunden auch gleich betreiben. Eine bestimme Anzahl Mahnungen vor einer Betreibung ist nicht Vorschrift.

Falsch: Mahnspesen darf man erst nach der zweiten Mahnung verrechnen. Ein Verkäufer darf Mahnspesen ab der ersten Mahnung draufschlagen – allerdings nur dann, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so vorgesehen ist. Laut Gesetz schuldet ein Kunde lediglich einen Verzugszins von fünf Prozent ab der ersten Mahnung.

Falsch: Die letzte Mahnung vor der Betreibung muss eingeschrieben verschickt werden.Ein Anbieter muss überhaupt nicht mahnen, er kann direkt die Betreibung einleiten. Aus diesem Grunde besteht keine Pflicht, Mahnungen eingeschrieben zu verschicken.

Falsch: Wenn ich mit Euro bezahle, muss mir der Verkäufer in der Schweiz das Wechselgeld in Euro geben. Ein Anbieter muss keine Fremdwährungen akzeptieren. Tut er es dennoch, kann er den Kurs und auch die Währung beim Wechselgeld bestimmen.

Falsch: Wenn ich sofort bezahle, darf ich zwei Prozent Skonto abziehen. Es besteht keinerlei Anspruch auf einen Barzahlungsrabatt. Einen Skontoabzug darf man nur vornehmen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich so vorgesehen ist. Oder es bei uns direkt vor Ort abgemacht wird!

 

 

7. Garantie
Sind von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen erbrachte Arbeiten ( 1Jahr), Teile/Ersatzteile oder Zubehör ( 2 Jahre, sofern sie nicht auf unsorgfältige Handhabung des Käufers zurückzuführen sind. Abnützung und Verschleissteile fallen nicht unter Garantie (mit Ausnahme Begutachtung offensichtlicher Materialfehler etc.) oder andere Abmachung zB Ausland/Import Ware) mangelhaft, ist TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen verpflichtet, diese nach ihrem Ermessen zu ersetzen oder auszubessern. Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen oder bei der von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen ausdrücklich bezeichneten Werkstatt durchzuführen. Im Rahmen der Garantieleistungen ist TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben und defekte Teile durch neue Teile oder gebrauchte Teile, die von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen überholt worden sind, zu ersetzen oder zu reparieren.
Liefert TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen Teile/Ersatzteile, oder Zubehör, die der Kunde selbst oder nicht von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen offiziell autorisierten Dritten (Händler) im Auftrag des Kunden einbauen, so erbringt TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen nur Garantieleistungen für das entsprechende Teil/Ersatzteil oder Zubehör.

Chiptuning Garantie: Bei Steuergerät Software Programmierungen aller Art “Chip-Tuning” garantieren wir Ihnen “nur” das updaten unserer Tuning-Software über den Zeitraum von 1 Jahren. Für Fälle wo das Werk Rückprogrammierungen infolge originalen Updates ausführen sollte und so dann die original Software wieder drin wäre übernehmen wir keine Haftung. Mechanische Garantien für Schäden wie zB an Motor, Turbo, Getriebe, Kupplung oder weiteres können nicht durch uns gewährt werden, ausser es wäre eine separate Tuning-Garantie abgeschlossen worden (genaue Bestimmungen für Tuning-Garantie Abschluss entnehmen Sie auf der Webseite www.tw-motorsport.ch). Wichtig: nach deren Modifikation erlischt die Werksgarantie!

Keine Garantieleistung besteht (Wegbedingung aller Garantien und Sachgewährleistungsansprüche): wenn der Mangel in einem Zusammenhang damit steht, dass

a) das Fahrzeug, an dem TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen Arbeiten ausgeführt hat (oder das TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen geliefert hat) oder Teile/Ersatzteile oder Zubehör unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht werden oder auch im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen (d.h. nicht im öffentlichen Verkehr) verwendet wird;
b) der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen Nachbesserungsarbeiten, Änderungen am Motor oder Peripherieteilen vorgenommen haben;
c) die Arbeiten am Fahrzeug (z.B. der Einbau von Teilen/Ersatzteilen oder Zubehör von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen) nicht oder nicht vollständig von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen oder deren autorisierten Händlern ausgeführt wurden;
d) das Fahrzeug nicht gemäss der Herstellervorschriften gewartet worden ist.
Leistungsmessungen, die nicht von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen durchgeführt oder autorisiert worden sind, führen ebenfalls zum Erlöschen der Garantieleistungen.

Occasion Fahrzeuge: Bei Occasionen wo nichts anderes vereinbart wird und keine Aufpreis Garantien erwünscht oder keine mehr altersbedingt erstellt werden können, werden ab Platz wie gesehen und gefahren sowie ohne Garantie und Nachwährschaft verkauft!
Die gesetzlichen Sachgewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung, Minderung) werden ausgeschlossen!

8 . Mängelrügen und Reklamationen
Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der Firma TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Hat der Kunde dannzumal oder zu einem späteren Zeitpunkt Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich und nachweislich TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen darüber zu informieren, andernfalls sämtliche Garantieansprüche verwirkt sind. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen.

9. Haftung
Alle übrigen vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen, welche über die in Ziff. 7. dargelegte Garantie hinausgehen, sind soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltendmachen von Forderungen aus Schäden am Fahrzeug, verursacht durch Arbeiten, Leistungen oder Lieferungen der Firma TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen wie auch alle Forderungen aus allfälligen Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).

10. Beeinträchtigung der Händlergarantie
TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -verkäufer führen können. TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.

11. Lieferverzug
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, um verbindlich zu sein müssen sie aber in jedem Fall von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Kunde sechs Wochen nach diesem Liefertermin TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung gerät TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen in Verzug.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Geschäftslokal der Firma TW Motorsport Florian Thoma Industrie Büttenen 9 4203 Grellingen, Kanton Baselland. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen oder (bei Direktlieferung eines Lieferanten von TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen an den Kunden) des Lieferanten verlassen haben.

13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand für TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen und den Kunden ist 4144 Arlesheim, Kanton Baselland. Es steht TW Motorsport Florian Thoma, 4203 Grellingen aber auch das Recht zu, das am Sitz oder Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.